Sofern ein nachrichtendienstliches oder anderes öffentliches Interesse besteht, kann der NDB zugunsten anderer Behörden des Bundes und der Kantone namentlich in folgenden Bereichen Dienstleistungen erbringen:
sichere Übermittlung;
Transport von Gütern oder Personen;
Beratung und Lagebeurteilung;
Schutz und Abwehr von Angriffen auf die Informations- oder Kommunikationsinfrastruktur oder die Geheimhaltung.
Besteht ein nachrichtendienstliches Interesse, so kann der NDB solche Dienstleistungen auch zugunsten Dritter in der Schweiz oder im Ausland erbringen.
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