Der Bundesrat schafft ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dieses fördert insbesondere:
- die Information über die Gesetzesgrundlagen und die Richtlinien zur Verhinderung, Verringerung oder Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen;
- die Programme und Kampagnen nach den Artikeln 16 und 18;
- die Analyse und Untersuchungen im Bereich der Gleichstellung und Integration von Behinderten;
- die Koordination der Tätigkeiten der auf diesem Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Einrichtungen.