Der Bund kann natürlichen Personen, die im Ausland Opfer einer Entführung oder Geiselnahme sind, Beistand leisten.
Erfährt eine Vertretung, dass sich eine Entführung oder Geiselnahme ereignet hat, so bemüht sie sich um Unterstützung vor Ort. Insbesondere ersucht sie die zuständigen Behörden des Empfangsstaates darum, die notwendigen Massnahmen zu treffen.
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