Das EDA unterhält einen Aus- und Rückwanderungs-Beratungsdienst insbesondere nach Artikel 25 Absatz 1 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vom 6. Oktober 19891.
Der Beratungsdienst informiert schweizerische Rückwanderer aus dem Ausland über Einreise und Lebensbedingungen.