Das EDA unterstützt das Staatssekretariat für Migration1in Bürgerrechtsfragen.
Die Vertretungen wirken insbesondere mit bei Abklärungen im Ausland von Sachverhalten nach den Artikeln 7, 21 Absätze 2 und 4, 26 und 27 des Bürgerrechtsgesetzes vom 20. Juni 20142.3
Footnotes
Die Bezeichnung wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512 ) auf den 1. Sept. 2016 angepasst. ↩