Personen, die eine konsularische Dienstleistung verursacht haben, schulden dem Bund dafür Kostenersatz.
Kostenersatz ist auch geschuldet, wenn der Bund die Dienstleistung ohne Antrag der betroffenen Person, jedoch nach ihrem mutmasslichen Willen und ihren Interessen erbracht hat.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und Ausnahmen.
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