Die Forschungsförderungsinstitutionen erstellen einen jährlichen Förderplan. Sie unterbreiten ihn dem WBF zur Genehmigung.
Das WBF kann seine Genehmigungskompetenz der zuständigen Verwaltungseinheit übertragen.
Die Bundesverwaltung führt in den Begründungen zum Voranschlag aus, wie die Mittel für die Aufgaben im Bereich der Ressortforschung verwendet werden sollen.
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