Der Bundesrat bestimmt die formalen Anforderungen an die Mehrjahresprogramme.
Die Mehrjahresprogramme sind zu unterbreiten:
dem Bundesrat zur Kenntnisnahme;
soweit sie die Hochschulforschung betreffen: der Schweizerischen Hochschulkonferenz zur Stellungnahme;
soweit sie den ETH-Bereich betreffen: dem ETH-Rat zur Stellungnahme.
Sind die Mehrjahresprogramme nicht aufeinander abgestimmt oder übersteigen die Kreditbegehren die voraussichtlich verfügbaren Bundesmittel, so kann der Bundesrat eine Überarbeitung der Programme verlangen.
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung im Rahmen der BFI-Botschaft einen Bericht über die Mehrjahresprogramme.
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