Die Forschungsförderungsinstitutionen und die Innosuisse führen ein geeignetes Qualitätssicherungssystem für die Entscheidverfahren und Programme.
Sie überprüfen zudem periodisch, im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten, die Eignung der Instrumente sowie die Form der Förderung.
Die Qualitätssicherung im Bereich der Ressortforschung richtet sich nach den vom interdepartementalen Koordinationsausschuss für die Ressortforschung erlassenen Richtlinien. Regelungen in Spezialgesetzen bleiben vorbehalten.
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