Die Forschungsförderungsinstitutionen sowie die Bundesverwaltung, soweit sie Forschung betreibt oder fördert, berichten dem Bundesrat oder dem zuständigen Departement periodisch über ihre Tätigkeiten und über die Durchführung der Mehrjahresprogramme.
Das zuständige Departement regelt Art, Umfang und Zeitpunkt der Berichterstattung, gegebenenfalls im Rahmen der jeweils abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen.
Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung mit den BFI-Botschaften periodisch Bericht.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.