Der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR1) ist eine ausserparlamentarische Kommission im Sinne von Artikel 57a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972. Er berät aus eigener Initiative oder im Auftrag des Bundesrates oder des WBF den Bundesrat in allen Fragen der Forschungs- und Innovationspolitik.
Er erfüllt im Auftrag des Bundesrates oder des WBF die folgenden Aufgaben:
a. Er evaluiert namentlich:
1. die Fördermassnahmen des Bundes,
2. die Forschungsorgane hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung,
3. die Förderinstrumente der Forschungsförderungsinstitutionen und der Innosuisse,
4. die Massnahmen der Ressortforschung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.
b. Er nimmt zu einzelnen forschungs- und innovationspolitischen Vorhaben oder Problemen Stellung.
c. Er unterstützt das WBF bei seiner periodischen Überprüfung der schweizerischen Forschungs- und Innovationspolitik.
d. Er berät den Bundesrat beim Vollzug dieses Gesetzes.
Footnotes
Ausdruck gemäss Anhang Ziff. 2 des Innosuisse-Gesetzes vom 17. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 4259, 2017 131;BBl 2015 9487). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtig. ↩