Wer beim BAK eine Finanzhilfe beantragt, muss nachweisen, dass diese für das Projekt oder Vorhaben erforderlich ist und dass alle weiteren Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Die gesuchstellende Person muss sich angemessen an der Finanzierung der Projekte und Tätigkeiten beteiligen, für die sie um eine Finanzhilfe ersucht.
Die vorausgesetzten Eigenleistungen bemessen sich nach:
der Zumutbarkeit für die gesuchstellende Person, insbesondere nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen; und
dem Nutzen, der für die gesuchstellende Person aus der Verwertung des Vorhabens entsteht.
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