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Sind die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Vorinstanz das Gesuch ohne Eintreten zurückweisen. Besteht das Gesuch die Eintretensprüfung, wird es zur Begutachtung an die Fachkommission weitergeleitet; diese ist in Ausschüsse unterteilt, etwa den Ausschuss Dokumentarfilm für Gesuche zur Projektentwicklung oder Herstellung von Dokumentarfilmen.
“Kapitel, § 2 Rz. 141 und Fn. 268). Sind diese formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Vorinstanz das Gesuch ohne Eintreten zurückweisen (Art. 40 Abs. 2 FiFV). Besteht das Gesuch die Eintretensprüfung, gelangt es zur Begutachtung durch eine Fachkommission (vgl. Art. 41 Abs. 2, Art. 43 FiFV). Die Fachkommission ist dafür in Ausschüsse unterteilt. Für die Begutachtung von Gesuchen an die Projektentwicklung oder Herstellung eines Dokumentarfilms ist der "Ausschuss Dokumentarfilm" zuständig (Art. 43 Bst. b FiFV; vgl. Urteil des BVGer B-3528/2016 vom 1. März 2017 E. 4.2.3).”
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