Übersteigen die in einem Kalenderjahr gutzuschreibenden Finanzhilfen der erfolgsabhängigen Filmförderung die bewilligten Kredite, so werden sie anteilmässig gekürzt.
Dabei werden die Gutschriften für die Festivalteilnahmen vor den Gutschriften für die Kinoauswertung gekürzt.
Der Anteil der Gutschriften für Festivalteilnahmen darf jedoch nicht weniger als 20 Prozent der gesamten für das Kalenderjahr ausgerichteten Gutschriften ausmachen.
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