Finanzhilfen der Filmförderung können nur von Personen beantragt werden, die einen Bezug zur Schweiz haben.
Natürliche Personen müssen über das Schweizer Bürgerrecht verfügen oder Wohnsitz in der Schweiz haben. Einzelfirmen und Personengesellschaften müssen ihren Geschäftssitz in der Schweiz haben.
Juristische Personen müssen ihren Sitz in der Schweiz haben und mehrheitlich im Besitz beziehungsweise unter der Leitung von Personen stehen, die Wohnsitz in der Schweiz haben.
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