Wo ein Ausschuss der Fachkommission Filmförderung zuständig ist, lässt es die Gesuche von diesem begutachten.
Gesuche um selektive Finanzhilfen lässt es von Expertinnen und Experten begutachten, wenn es ihm an der nötigen Sachkenntnis fehlt.
Das BAK informiert die gesuchstellende Person bei der Ausschreibung oder im Einzelfall über das vorgesehene Begutachtungsverfahren und über die Personen, die an der Begutachtung mitwirken. Es gibt der gesuchstellenden Person Gelegenheit, Ausstandsgründe geltend zu machen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5949). ↩
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