Wer eine Finanzhilfe des Bundes erhält, ist verpflichtet, folgende Angaben zu machen:
Angaben zum Alter, zum Geschlecht und zum beruflichen Hintergrund der Personen, die am Projekt oder an der subventionierten Tätigkeit beteiligt sind, sowie;
Angaben zu den Löhnen und den Honoraren, die auf die jeweiligen Funktionen entfallen.
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