Bei der Berechnung der Gutschriften für den Verleih entfällt die sprachregionale Gewichtung, sobald die Mindestanzahl an Referenzeintritten erreicht wird.
Filme ohne Schweizer Regie, die zur Berechnung von Gutschriften nach Artikel 52 IPFiV1zugelassen sind, werden bei der Berechnung von Gutschriften für den Verleih nach der vorliegenden Verordnung nicht als Referenzfilme zugelassen.2