Für den mit der Teilnahme an einem internationalen Festival oder an einem Wettbewerb um einen internationalen Preis verbundenen künstlerischen Erfolg eines Films werden Festivalpunkte gutgeschrieben.
Die Festivalpunkte sind wie folgt abgestuft:
20 000 Punkte für Teilnahmen in den wichtigsten Sektionen erstrangiger internationaler Festivals oder in vergleichbaren Wettbewerben um die wichtigsten internationalen Preise;
10 000 Punkte für Teilnahmen in Nebensektionen erstrangiger internationaler Festivals oder in den wichtigsten Sektionen herausragender internationaler Festivals;
5000 Punkte für Teilnahmen in Nebensektionen herausragender internationaler Festivals oder in den wichtigsten Sektionen wichtiger internationaler Festivals;
Die Punktzahl für den Gewinn eines Preises beträgt das Doppelte der Punktezahl für die Teilnahme.
Das BAK veröffentlicht jährlich eine Liste, die für die Festivals, die Sektionen, die Wettbewerbe und die Preise nach Massgabe ihrer internationalen Bedeutung angibt, welcher Kategorie nach Absatz 2 sie zugeordnet sind.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5949). ↩
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