Das BAK eröffnet für jede angemeldete berechtigte Person ein individuelles Gutschriftenkonto und schreibt darauf die Gutschriften aus der Kino- oder Festivalauswertung zugelassener Referenzfilme gut, an denen diese Person beteiligt war.
Die Berechnung der Gutschriften erfolgt pro Kalenderjahr und wird den Berechtigten mitgeteilt.
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