Im Falle von zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung von Investitionsvorhaben, Projekten und Einzelmassnahmen kann der Bundesrat nicht vollständig beanspruchte Voranschlags- und Nachtragskredite, die von der Bundesversammlung bereits bewilligt worden sind, auf das Folgejahr übertragen.
Er erstattet der Bundesversammlung im Rahmen der Staatsrechnung Bericht über die Kreditübertragungen.
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