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Art. 14a

642.14StHGFederal Act01.01.1993Originalquelle
  1. Mitarbeiterbeteiligungen nach Artikel 7d Absatz 1 sind zum Verkehrswert einzusetzen. Allfällige Sperrfristen sind angemessen zu berücksichtigen.
  2. Mitarbeiterbeteiligungen nach den Artikeln 7d Absatz 3 und 7e sind bei Zuteilung ohne Steuerwert zu deklarieren.

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