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Art. 78c

642.14StHGFederal Act01.01.1993Originalquelle
  1. Bussen nach Artikel 57 Absatz 31sind nicht mehr vollstreckbar und können von den Steuerbehörden nicht mehr verrechnungsweise geltend gemacht werden.
  2. Entsprechende Eintragungen im Betreibungsregister werden auf Antrag der betroffenen Person gelöscht.

Footnotes

  1. AS 1991 1256

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