(Art. 8a Abs. 3 und 19 Abs. 1bis)
Anlagerendite und Teuerungsrate
Der Beitragsberechnung nach Artikel 8a Absätze 1 und 2 werden zugrunde gelegt:
- eine Anlagerendite von 2,1 Prozent (nach Abzug der Kosten für die Vermögensbewirtschaftung inkl. Bankgebühren und Umsatzabgaben);
- eine Teuerungsrate von 0,5 Prozent.