Das BAV überprüft projektspezifisch:
- bei nicht anerkannten Stellen nach Artikel 15t , ob sie die fachlichen Anforderungen erfüllen;
- bei anerkannten Stellen nach Artikel 15t , ob die Anerkennung den konkreten Prüfungsauftrag umfasst;
- ob die Unabhängigkeit gewährleistet ist;
- risikoorientiert mit Stichproben Sicherheitsbewertungsberichte, Konformitätsbescheinigungen anerkannter Stellen und Prüfberichte Sachverständiger.