742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Das BAV veröffentlicht jährlich die gemeinsamen Sicherheitsindikatoren nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/7981.
Es veröffentlicht über seine Tätigkeit als Aufsichtsbehörde einen Jahresbericht, der mindestens die Angaben nach Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/798 enthält.