Dieses Gesetz gilt für die folgenden Internet-Domains:
- die länderspezifische Domain «.ch» und, sofern die Verwaltung der Domain in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt, alle anderen Internet-Domains, die alphanumerisch die Schweiz bezeichnen, einschliesslich der Umsetzung in anderen Alphabeten oder grafischen Systemen;
- die generischen Domains, für deren Verwaltung schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaften zuständig sind;
- die generischen Domains, für deren Verwaltung Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz zuständig sind;
- die generischen Domains, die angesichts ihrer Bezeichnung von besonderer politischer, kultureller, geografischer oder religiöser Bedeutung für die Schweiz sind.