Das BAKOM verwaltet Internet-Domains, für deren Verwaltung der Bund zuständig ist.
Es kann gewerbliche Dienstleistungen gegenüber Dritten erbringen, soweit dies für die Verwaltung von Domain-Namen nötig ist und die Voraussetzungen nach Artikel 41a Absätze 2 und 3 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 20051erfüllt sind.