Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche die Personen beaufsichtigt, die auf seinem Gebiet Gesundheitsberufe in eigener fachlicher Verantwortung ausüben (Aufsichtsbehörde).
Die Aufsichtsbehörde trifft die für die Einhaltung der Berufspflichten nötigen Massnahmen.
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