812.121.1BetmKVFederal Council Ordinance01.07.2011Originalquelle
Die Swissmedic übermittelt der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller so viele Exemplare der Ausfuhrbewilligung, wie dies zum Belegen des Ausfuhrrechts bei der Zollstelle notwendig ist.
Sie informiert die zuständige Behörde des Bestimmungslandes mit einem Exemplar der Bewilligung.
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