Gespendetes Blut muss auf Krankheitserreger oder auf Hinweise auf Krankheitserreger hin getestet und Abklärungen zur Gewährleistung der Verträglichkeit unterzogen werden.
Der Bundesrat legt fest:
auf welche Krankheitserreger oder auf welche Hinweise auf Krankheitserreger hin das Blut zu testen ist;
wie bei reaktivem Testergebnis vorzugehen ist;
welche Abklärungen zur Gewährleistung der Verträglichkeit vorgenommen werden müssen;
nach welchen Vorschriften die Tests durchzuführen sind.
Er kann für Eigenbluttransfusionen Ausnahmen von der Testpflicht vorsehen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.