Der Hersteller oder die bevollmächtigte Person muss über eine ausreichende finanzielle Deckung für Schäden verfügen, die durch fehlerhafte Medizinprodukte verursacht werden.
Die bevollmächtigte Person haftet gegenüber der geschädigten Person solidarisch mit dem Hersteller.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.