Der Stoffsicherheitsbericht enthält die Stoffsicherheitsbeurteilung gemäss den Bestimmungen von Anhang I der EU-REACH-Verordnung1. Die Stoffsicherheitsbeurteilung umfasst folgende Schritte:
1. eine Beurteilung der Exposition, bei der alle identifizierten Verwendungen zu berücksichtigen sind,
2. eine Beschreibung der Risiken, bei der alle identifizierten Verwendungen zu berücksichtigen sind.
Siehe Fussnote zu Art. 2 Abs. 2 Bst. f. ↩
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