(Art. 61)
| a. | in Verbindung mit | H300 1 : Lebensgefahr bei Verschlucken, oder H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt, oder H330: Lebensgefahr bei Einatmen, oder Kombinationen der obgenannten Gefahrenhinweise |
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| b. | ||
| c. | Stoffe und Zubereitungen nach Anhang 1.10 ChemRRV2gekennzeichnet mit: | |
| in Verbindung mit | H340: Kann genetische Defekte verursachen, oder H350: Kann ( beim Einatmen ) Krebs erzeugen, oder H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen / Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
| a. | in Verbindung mit | H301: Giftig bei Verschlucken, oder H311: Giftig bei Hautkontakt, oder H331: Giftig bei Einatmen, oder Kombinationen der obgenannten Gefahrenhinweise |
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| b. | in Verbindung mit | H370: Schädigt die Organe, oder H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition |
| c. | in Verbindung mit | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (Nicht als Zubereitungen der Gruppe 2 gelten jene, die ausschliesslich wegen ihrem Gehalt an Milchsäure [CAS Nr. 79-33-4] als «Skin Corr. 1C» eingestuft und mit H314 gekennzeichnet werden müssen.) |
| d. | Gebinde ab einem Inhalt von mehr als 1 kg gekennzeichnet mit: | |
| in Verbindung mit | H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (Als Stoffe und Zubereitung der Gruppe 2 gelten dabei nur jene, die wegen ihrer Einstufung als «Aquatic Chronic 1» mit H410 gekennzeichnet werden müssen.) | |
| e. | in Verbindung mit | H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst, oder H260: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können, oder H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase |
| f. | H230: Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren, oder H231: Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren, oder EUH019: Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder EUH029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase, oder EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase, oder EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
| a. | in Verbindung mit | R28 3 : Sehr giftig beim Verschlucken, oder R27: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut, oder R26: Sehr giftig beim Einatmen, oder Kombinationen der obgenannten R-Sätze |
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| b. | ||
| c. | Stoffe und Zubereitungen gemäss Anhang 1.10 ChemRRV gekennzeichnet mit: | |
| in Verbindung mit | R46: Kann vererbbare Schäden verursachen, oder R45: Kann Krebs erzeugen, oder R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen, oder R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, oder R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
| a. | in Verbindung mit | R25: Giftig beim Verschlucken, oder R24: Giftig bei Berührung mit der Haut, oder R23: Giftig beim Einatmen, oder Kombinationen der obgenannten R-Sätze |
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| b. | in Verbindung mit | R39: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens, oder R48: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition |
| c. | in Verbindung mit | R35: Verursacht schwere Verätzungen, oder R34: Verursacht Verätzungen |
| d. | Gebinde ab einem Inhalt von mehr als 1 kg gekennzeichnet mit: | |
| in Verbindung mit | R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben | |
| e. | in Verbindung mit | R17: Selbstentzündlich an der Luft, oder R15: Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
| f. | R6: Mit und ohne Luft explosionsfähig, oder R19: Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder R29: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase, oder R31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase, oder R32: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
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