916.161PSMVFederal Council Ordinance01.12.2025Originalquelle
Gesuche um Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sowie Gesuche um Erweiterung oder um Änderung einer bestehenden Zulassung sind bei der Zulassungsstelle einzureichen.
Das Gesuch muss enthalten:
a. ein Dossier nach Artikel 26 oder:
1. bei Gesuchen um Erweiterung der Zulassung um eine geringfügige Verwendung: ein Dossier nach Artikel 27,
2. bei Gesuchen um Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das aus gentechnisch veränderten Organismen besteht oder solche enthält: ein Dossier nach Artikel 28,
3. bei Gesuchen um Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das in einem an die Schweiz angrenzenden EU-Mitgliedsstaat zugelassen ist: ein Dossier nach Artikel 29;
b. den eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI) nach Artikel 15a Absatz 2 ChemV1, falls dieser gemäss Artikel 15a Absatz 1 ChemV erforderlich ist;
c. bei Gesuchen um die Verwendung einer neuen Quelle: zusätzlich und wenn vorhanden eine Kopie der Schlussfolgerung des EU-Mitgliedstaats, der die Äquivalenz der verwendeten Wirkstoffe, Safener und Synergisten beurteilt hat;
Die Zulassungsstelle kann von der Gesuchstellerin weitere Unterlagen sowie Proben des Pflanzenschutzmittels und der Standardsubstanzen seiner Bestandteile verlangen.