Das Dossier für ein Gesuch um Erweiterung einer Zulassung eines Pflanzenschutzmittels um eine geringfügige Verwendung muss den Nachweis, dass das Pflanzenschutzmittel in einem EU-Mitgliedstaat, dessen agronomische, klimatische und umweltrelevante Bedingungen mit denjenigen der Schweiz vergleichbar sind, für die betreffende geringfügige Verwendung ordentlich zugelassen ist, enthalten.
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