Liegen aufgrund einer bereits bestehenden Zulassung die Angaben nach Artikel 22 Absätze 2 und 3 bereits vor und sind sie immer noch aktuell, so müssen sie mit dem Gesuch um Zulassung oder um Erweiterung oder Änderung einer Zulassung nicht erneut eingereicht werden. Die Angaben, die in jedem Fall eingereicht werden müssen, sind in Anhang 3 Ziffer 3 aufgeführt.
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