916.161PSMVFederal Council Ordinance01.12.2025Originalquelle
Die Gesuchstellerin kann im Gesuch darum ersuchen, dass bestimmte Informationen, einschliesslich bestimmter Teile des Dossiers nach den Artikeln 26–29, vertraulich behandelt werden; diese Informationen sind gesondert einzureichen.
Sie kann zudem für die mit dem Gesuch eingereichten Versuchs- und Studienberichte einen Berichtsschutzanspruch anmelden.
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