916.161PSMVFederal Council Ordinance01.12.2025Originalquelle
Die Zulassungsstelle überträgt die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auf eine andere Inhaberin, wenn:
die Zulassungsinhaberin dies beantragt; und
die neue Inhaberin einwilligt und die Voraussetzung nach Artikel 10 Absatz 2 erfüllt.
Das Gesuch muss den Namen und die Einwilligung der neuen Zulassungsinhaberin enthalten.
Sie erlässt eine neue Zulassung und widerruft die bisherige Zulassung.
Für die Entsorgung, die Lagerung, das Inverkehrbringen und die Verwendung des Pflanzenschutzmittels gelten die Fristen nach Artikel 45. Die bisherige Zulassungsinhaberin kann kürzere Fristen verlangen.
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