916.307FMVFederal Council Ordinance01.01.2012Originalquelle
Futtermittelunternehmen:
erbringen dem BLW in der geforderten Form den Nachweis dafür, dass sie Artikel 44 erfüllen;
stellen sicher, dass alle Unterlagen, in denen die gemäss Artikel 44 entwickelten Verfahren beschrieben werden, jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.
Das BLW berücksichtigt die Art des Futtermittelunternehmens bei der Festlegung der Anforderungen an die in Absatz 1 Buchstabe a genannte Form des Nachweises.
Es kann Leitlinien für die Erarbeitung der HACCP-Unterlagen erlassen.
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