916.307FMVFederal Council Ordinance01.01.2012Originalquelle
Begehren um die Aufnahme eines gentechnisch veränderten Futtermittels in die Liste müssen an das BLW gerichtet werden.
Sie müssen die Angaben nach Anhang 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 20051über gentechnisch veränderte Lebensmittel enthalten.
Sie müssen zusätzlich in geeigneter und ausreichender Weise den Nachweis erbringen, dass die Anforderungen nach Artikel 61 und nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 20082erfüllt sind.
Für Zusatzstoffe müssen auch Unterlagen gemäss Artikel 27 eingereicht werden.
Footnotes
[AS 2005 6353; 2006 4987; 2007 2935; 2008 1057; 2013 4139Ziff. I 1; 2016 3685]. Siehe heute: die V vom 27. Mai 2020 (SR 817.022.51 ). ↩