Für die Zuteilung der Anteile am Teilzollkontingent Nr. 5.7 sind die folgenden Zahlen massgebend:
- für die Fleisch- und Fleischwarenkategorien 5.71 und 5.72: die Zahl der geschlachteten Tiere der Rindviehgattung;
- für die Fleisch- und Fleischwarenkategorie 5.73: die Zahl der geschlachteten Tiere der Pferdegattung;
- für die Fleisch- und Fleischwarenkategorie 5.74: die Zahl der geschlachteten Tiere der Schafgattung;
- für die Fleisch- und Fleischwarenkategorie 5.75: die Zahl der geschlachteten Tiere der Ziegengattung.