916.341SVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle
Im Gesuch um Kontingentsanteile nach der Zahl der geschlachteten Tiere sind die GEB-Nummer sowie die TVD-Nummer oder die BUR-Nummer der Gesuchstellerin anzugeben.1
Die Gesuche sind bis zum 31. August vor Beginn der Kontingentsperiode über das Internetportal Agate einzureichen.
Für die Zuteilung der Kontingentsanteile sind die am 31. August vor Beginn der Kontingentsperiode eingetragenen GEB-Nummern massgebend.
Footnotes
Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 der V vom 29. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 724). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.