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Art. 45e

916.40TSGFederal Act01.01.1967Originalquelle
  1. Jede Person kann die Daten über Kontrollen und Kontrollergebnisse zu ihrem Betrieb und zu ihren Tieren einsehen.
  2. Nutztierhalter können das BLV ermächtigen, die Daten betreffend den Tierschutz bei ihren Nutztieren und betreffend ihre Primärproduktion an Dritte weiterzugeben.

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