952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Die Banken weisen vierteljährlich nach, dass sie über angemessene Eigenmittel verfügen. Die FINMA legt fest, was der Eigenmittelnachweis umfassen muss.
Der Eigenmittelnachweis auf konsolidierter Basis ist halbjährlich zu erbringen.
Die Nachweise sind innert sechs Wochen nach Ablauf des Quartals oder des Halbjahres der FINMA einzureichen.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 13). ↩
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