(Art. 92 Abs. 2–4 und 92d Abs. 1)
Operationelle Risiken: Berechnungsansatz
Die Überstreichung zeigt an, dass die entsprechende Unterkomponente als Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre zu berechnen ist. Absolute Beträge (Abs) sind zuerst für jedes Jahr einzeln zu ermitteln und anschliessend als Drei-Jahres-Durchschnitt zu berechnen.
1. Zins- und Dividendenkomponente (ILDC)
2. Dienstleistungskomponente (SC)
3. Finanzkomponente (FC)
4. Interner Verlustmultiplikator (ILM)
Hierin bezeichnen:
LC: Verlustkomponente
BIC: Geschäftsindikatorkomponente