Die Spielbank bezeichnet eine oder mehrere qualifizierte Personen als Geldwäschereifachstelle.
Die Geldwäschereifachstelle hat folgende Aufgaben:
Sie sorgt für die Umsetzung und Einhaltung der internen Richtlinien.
Sie plant und überwacht die interne Ausbildung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.
Sie veranlasst die Abklärungen nach den Artikeln 12 und 16 oder führt diese selbst durch.
Sie berät die Geschäftsführung in allen Fragen, die mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zusammenhängen.
Sie unterbreitet der ESBK jedes Jahr einen Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Dazu stellt ihr die ESBK ein Formular zur Verfügung.
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