Der Identitätsnachweis der Spielerin oder des Spielers kann erbracht werden mit:
einem amtlichen Ausweis in lateinischer Schrift mit Fotografie, wie einem Reisepass, einer Identitätskarte oder einem Führerausweis;
einer Kopie eines Ausweises nach Buchstabe a, deren Echtheit gemäss Artikel 6 bestätigt ist;
einer Kopie eines Ausweises nach Buchstabe a und einem Beweis, dass die Spielerin oder der Spieler über ein auf ihren oder seinen Namen lautendes Zahlungskonto in der Schweiz verfügt;
einem staatlich anerkannten elektronischen Identifizierungsmittel;
einer Video- oder Online-Identifizierung; oder
jedem anderengleichwertigen Mittel, das zuvor von der ESBK genehmigt wurde.
Die Spielbank erstellt eine Kopie des ihr vorgelegten Identitätsnachweises und bewahrt diese elektronisch oder physisch auf.
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