Die Spielbank muss von der Spielerin oder dem Spieler eine schriftliche Erklärung darüber einholen, wer die wirtschaftlich berechtigte natürliche Person ist, wenn:
sie weiss, dass die Spielerin oder der Spieler nicht mit dieser Person identisch ist, oder sie daran Zweifel hat;
die Spielerin oder der Spieler Transaktionen tätigt, die zu einer Identifizierung nach Artikel 3 führen oder die nach Artikel 10 registriert werden müssen;
die Vermögenswerte, die die Spielerin oder der Spieler einbringt, ihre oder seine finanziellen Verhältnisse offensichtlich übersteigen; oder
der Kontakt mit der Spielerin oder dem Spieler zur Feststellung anderer ungewöhnlicher Verhaltensweisen Anlass gibt.
Die Erklärung kann von der Spielerin oder dem Spieler unterzeichnet oder elektronisch bestätigt werden.
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