Professioneller Notenhandel ist nur zulässig mit Notenhändlern, die die Kriterien für eine vertrauenswürdige Korrespondenzbankbeziehung erfüllen.
Vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit dem Notenhändler hat sich der Finanzintermediär über dessen Geschäftstätigkeit zu erkundigen und Handelsauskünfte sowie Referenzen einzuholen.
Er legt Umsatz- und Kreditlimiten für seinen professionellen Notenhandel insgesamt und für jede Gegenpartei einzeln fest, überprüft diese mindestens einmal jährlich und überwacht ihre Einhaltung dauernd.
Ein Finanzintermediär, der den Notenhandel professionell betreibt, erlässt dazu Weisungen, die vom obersten Geschäftsführungsorgan zu beschliessen sind.
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